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Unwetterschäden: Politik facht Pflichtversicherungsdebatte neu an

Im vergangenen Jahr war eine verpflichtende Elementarschadenversicherung verworfen worden. Nach den schweren Unwetter der vergangenen Wochen forcieren Politiker eine erneute Debatte.

Es ist eine Debatte, die bereits abgeschlossen schien: Die Einführung einer Pflicht-Elementarschadenversicherung. So sprachen sich die Justizminister der Bundesländer im vergangenen Jahr gegen die Einführung einer Pflichtversicherung aus. Stattdessen sollten Versicherungen auf freiwilliger Basis forciert werden.

Ein Jahr und mehrere Sturmtiefs später, scheint die Situation wieder eine andere zu sein. Über 1,2 Milliarden Euro an versichertem Schaden hätten die beiden Sturmtiefs Elvira und Frederike in gerade einmal zwei Wochen verursacht, gab der Branchenverband GDV bekannt. Wohlgemerkt: an versichertem Schaden. Denn im besonders stark von den Unwettern heimgesuchten Bayern verfügten nach GDV-Angaben nur 27 Prozent der Immobilienbesitzer über eine Elementarschadenversicherung, die Schäden durch Starkregen und Überflutungen übernimmt. Ein Großteil der Betroffenen bleibt folglich auf seinen Schäden sitzen.

Nun meldet sich die Politik wieder zu Wort: „Wir müssen leider davon ausgehen, dass extreme Wettereignisse mit besonders starkem Regen in Deutschland in Folge des Klimawandels im Laufe der nächsten Jahrzehnte an Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Daher müssen wir uns so gut es geht auf solche Unwetter vorbereiten und Vorsorge treffen, die hiermit verbundenen Schäden möglichst gering zu halten“, erklärte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller.

Zusammen mit den Umweltministern der anderen Bundesländer beschloss die Umweltministerkonferenz einstimmig vergangenen Freitag Vorschläge, die sich mit dem Thema „Starkregen“ beschäftigen.   Einer hiervon befasst sich auch mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. So wird die Justizministerkonferenz aufgefordert, zu prüfen, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann. Insbesondere die Absicherung von Starkregenereignissen soll dabei Berücksichtigung finden. 2015 standen vor allem europarechtliche Bedenken der Einführung einer Pflichtversicherung entgegen.

„Solche verheerenden Unwetter mit katastrophalen Folgen, wie wir sie in den vergangenen Wochen erleben mussten, können überall auftreten und jeden treffen“, betonte Franz Untersteller. „Eine Versicherung gegen Elementarschäden sollte daher zwingend Bestandteil der privaten Risikovorsorge sein.“

Weitere Vorschläge der UMK beinhalten unter anderem die Stärkung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie die Bereitstellung ausreichender Mittel in den öffentlichen Haushalten für den Hochwasserschutz.   Der Branchenverband GDV hatte sich schon kurz nach den Unwettern präventiv geäußert und sich gegen die Einführung einer Pflichtversicherung im Elementarschadenbereich ausgesprochen.

So wurden unter anderem Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, in denen verpflichtende Modelle umgesetzt wurden, als Gegenargument herangezogen. So sei in der Schweiz nicht nur die Naturgefahr Erdbeben aus der Pflichtversicherung ausgeschlossen, auch sei die Schadensversicherung per Gesetz für die private Versicherungswirtschaft auf eine Milliarde Euro pro Schadensereignis gedeckelt. Bei hohen Schadensfällen würden Versicherte somit nur ein Anteil ihres Schadens erstattet bekommen. In England – wo eine solche Deckelung nicht vorherrscht – seien stattdessen die Prämien stark gestiegen.

Quelle / procontra online